Die 130 %-Regel: Wann sich Reparatur trotzdem lohnt.
Thema 5 · Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Zwischen 100 % und 130 % des Wiederbeschaffungswerts dürfen Sie trotzdem reparieren lassen – unter zwei Voraussetzungen: fachgerechte Reparatur nach dem Gutachten und sechsmonatige Weiterbenutzung des Fahrzeugs.
Bei der Restwertfrage gilt: Sie sind grundsätzlich berechtigt, sich auf den Restwert aus Ihrem Gutachten (aus dem regionalen Markt) zu verlassen. Nach einem Totalschaden steht Ihnen zudem eine angemessene Frist zur Wiederbeschaffung zu – in der Regel etwa 14 Tage.
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Verkehrsrecht
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