Partner im Verkehrsrecht

Schnelle rechtliche Unterstützung für Ihren Betrieb.

Versicherer kürzen systematisch — Sachverständigenkosten, Reparaturpositionen, Mietwagen, Standkosten. Wir sind die Kanzlei, die für unsere Mandanten die Differenz holt und Sie als Partnerbetrieb dabei eng einbindet. Schnelle Erreichbarkeit, klare Einschätzung, Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

24–48 hErste Rückmeldung
direktKein Hotline-Umweg
bundesweitSchwerpunkt Bayern
RVG · VVKlare Abrechnung
Was uns ausmacht

Fünf Gründe, warum Partnerbetriebe gerne mit uns arbeiten.

01

Direkter Draht

Kein Call-Center, kein Sachbearbeiter-Karussell. Sie erreichen die Anwältin, die Ihren Fall führt — auch außerhalb der Bürozeiten.

02

Verkehrsrechts-DNA

Wir kennen die Tricks der Versicherer — von HUK-Tabelle bis ControlExpert. Das spart Argumentationszeit.

03

Wirtschaftlich denken

Wir empfehlen, was sich rechnet — und sagen ehrlich, wenn ein Verfahren wirtschaftlich nicht lohnt.

04

Mehrsprachig

Beratung in Deutsch, Englisch und Farsi — wichtig für Mandate mit internationalem Hintergrund.

05

Updates inklusive

Regelmäßig kompakte Updates zur aktuellen BGH-Rechtsprechung — kostenfrei für Partnerbetriebe.

Für wen wir arbeiten

Vier Zielgruppen, ein Ansatz.

Kfz-Sachverständige

Sie schreiben nach BVSK / JVEG ab, der Versicherer kürzt. Wir setzen die Differenz durch — gerichtlich oder außergerichtlich.

  • Durchsetzung restlicher Gutachterkosten gegen Haftpflichtversicherer
  • Prüfung Ihrer Honorar- und Abtretungsformulare auf BGH-Konformität
  • Argumentation gegen Zürich-, HUK- und Allianz-typische Kürzungsmuster
  • Geltendmachung aus abgetretenem Recht (erfüllungshalber)

Werkstätten & Karosseriebetriebe

UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Stundensätze — täglich werden seriöse Reparaturkosten klein gerechnet. Wir holen sie zurück.

  • Durchsetzung gekürzter Reparaturkosten
  • Werkstattrisiko-Argumentation nach BGH (VI ZR 253/22 ff.)
  • Forderungsmanagement bei offenen Rechnungen aus Unfallschäden
  • Begleitung bei strittigen Großschäden und Totalschadensfällen

Autohäuser & Händler

Gewährleistung, Diesel-Skandal, Vorschäden, Leasingrückgabe — wir verteidigen seriöse Händler gegen unberechtigte Rücktritts- und Schadensersatzbegehren.

  • Abwehr unberechtigter Rücktritte und Mängelrügen
  • AGB-Prüfung Ihrer Verkaufs- und Werkstattbedingungen
  • Streit um Beschaffenheitsvereinbarungen, Vorschäden, Tachostände
  • Beratung bei Leasing- und Finanzierungs-Konstellationen
M

Mietwagenunternehmen

Mietwagenkosten werden besonders aggressiv gekürzt — Schwacke vs. Fraunhofer, Klassen-Korrekturen, Eigenersparnis. Wir kennen jede Position.

  • Durchsetzung tatsächlich ortsüblicher Tarife
  • Argumentation gegen pauschale Klassenrückstufungen
  • Geltendmachung aus abgetretenem Recht
  • Streit über Mietdauer, Standzeiten, Zubehör (Navi, Winterreifen)
Kürzungspraxis der Versicherer

Diese Kürzungen sehen Sie täglich — und sind angreifbar.

Ein systematischer Überblick. Klicken Sie auf eine Kürzung, um Details und Argumentationslinie zu sehen.

Sachverständigenkosten — Grundhonorar

01

Versicherer berufen sich auf interne Honorartabellen (etwa „HUK-Tabelle") oder behaupten Überhöhung gegenüber BVSK. Beides nicht tragfähig. Maßgeblich ist die BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO (BGH VI ZR 137/22). Geringe Überschreitungen des HB-V-Korridors sind unschädlich.

Sachverständigenkosten — Nebenkosten

02

Foto-, Schreib-, Fahrt- und Portokosten werden mit der Behauptung gekürzt, sie seien „in den Gemeinkosten enthalten". Diese Argumentation wird zurückgewiesen, sofern die Einzelpositionen JVEG-nah bemessen sind.

„Zeitaufwandmodell" der Versicherer

03

Manche Versicherer ersetzen die wertabhängige Abrechnung durch ein fiktives Zeitmodell mit der Behauptung, der Sachverständige sei nicht VDI-/DAkkS-akkreditiert. Rechtlich nicht haltbar: Weder BGB noch BGH verlangen eine Zertifizierung als Erstattungsvoraussetzung.

Stundenverrechnungssätze Markenwerkstatt

04

Nach ständiger BGH-Rechtsprechung darf der Geschädigte grundsätzlich auf eine Markenwerkstatt abstellen. Ein Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt ist nur zumutbar, wenn diese gleichwertig ist und keine besonderen Umstände entgegenstehen (Neuwagen, lückenloses Scheckheft).

UPE-Aufschläge, Verbringung, Beilackierung

05

Bei konkreter Abrechnung mit Reparatur in Fachwerkstatt greift das Werkstattrisiko: Detailkürzungen sind unzulässig (BGH VI ZR 253/22 ff.). Prüfberichte externer Dienstleister sind kein tauglicher Beweis gegen die Werkstattrechnung.

Mietwagenkosten — Schwacke vs. Fraunhofer

06

Versicherer rechnen meist nach Fraunhofer ab — der niedrigeren Tabelle. BGH lässt aber beide Tabellen als Schätzgrundlage zu, auch arithmetische Mittel sind anerkannt. Versicherer-Kürzungen auf Schwacke sind angreifbar.

Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert

07

Die merkantile Wertminderung gehört zum erstattungsfähigen Schaden. Beim Restwert gilt: maßgeblich ist der lokale Markt, nicht überregionale Internet-Restwertbörsen, sofern der Geschädigte den Wagen vor Ort verkauft. Nutzungsausfall wird nach Sanden/Danner/Küppersbusch geschätzt.

Abtretungsklauseln — was wirksam bleibt

08

Intransparente Abtretungsklauseln sind nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam (BGH VI ZR 137/22). Wirksam ist eine klar als „erfüllungshalber" bezeichnete Abtretung mit Pflicht zur Rückabtretung und transparenten Rückgriffsvoraussetzungen (BGH VI ZR 230/22).

Aktuelle Rechtsprechung

Die BGH-Linie, auf die wir uns berufen.

BGH VI ZR 137/22 · 07.02.2023

BVSK als Schätzgrundlage; intransparente Abtretung unwirksam

BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage. Geringfügige Überschreitungen des HB-V-Korridors unschädlich. Intransparente Abtretungsklauseln nach § 307 BGB unwirksam.

BGH VI ZR 230/22 · 23.01.2024

Abtretung erfüllungshalber bleibt wirksam

Abtretung erfüllungshalber an Sachverständige bzw. Verrechnungsstellen wirksam, wenn klar geregelt: Geschädigter erst nach erfolgloser Anspruchsdurchsetzung und Rückabtretung in Anspruch.

BGH VI ZR 280/22 · 12.03.2024

Werkstattrisiko gilt auch für Sachverständigenkosten

Übertragung auf Privatgutachter: Interne Überhöhungen fallen in die Sphäre des Schädigers. Geschädigter darf auf Seriosität des SV vertrauen.

BGH VI ZR 253/22 · 16.01.2024

Werkstattrisiko — Leitentscheidung 2024

Werkstattrisiko liegt beim Schädiger. Auch nicht durchgeführte Reparaturschritte ersatzfähig, wenn nicht erkennbar. Bei unbezahlter Rechnung: Zahlung an Werkstatt Zug um Zug gegen Abtretung.

BGH VI ZR 38/22 · 16.01.2024

Werkstatt als Zessionar trägt Risiko selbst

Klagt die Werkstatt aus abgetretenem Recht, gilt das Werkstattrisiko nicht. Zessionar muss Erforderlichkeit voll darlegen und beweisen.

BGH VI ZR 324/21 · 13.12.2022

Subjektbezogene Schadensbetrachtung

Maßstab ist nicht der billigste Anbieter, sondern was ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter in seiner konkreten Lage für erforderlich halten durfte.

Was Sie Ihren Kunden mitgeben sollten

Sieben Hinweise nach jedem Schadenfall.

Die häufigsten Fehler passieren in den ersten 48 Stunden — beim Telefonat mit der gegnerischen Versicherung, beim Unterschreiben einer Abtretung oder bei der Wahl des Sachverständigen.

Verhaltensregeln nach einem Verkehrsunfall

  1. Nicht vorschnell mit der gegnerischen Versicherung telefonieren — Gespräche werden dokumentiert und gegen den Geschädigten verwendet.
  2. Keine Abtretungserklärungen oder Verzichtserklärungen ungeprüft unterschreiben.
  3. Einen unabhängigen Sachverständigen wählen — kein „Hausgutachter" der gegnerischen Versicherung.
  4. Reparaturrechnung, Gutachten und alle Korrespondenz vollständig sichern.
  5. Kürzungsschreiben nicht akzeptieren, sondern unverzüglich prüfen lassen.
  6. Fotos vom Unfallort, dem beschädigten Fahrzeug und ggf. Verletzungen aufbewahren.
  7. Bei Streit mit der Versicherung frühzeitig anwaltliche Unterstützung einholen.

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