Schnelle rechtliche Unterstützung für Ihren Betrieb.
Versicherer kürzen systematisch — Sachverständigenkosten, Reparaturpositionen, Mietwagen, Standkosten. Wir sind die Kanzlei, die für unsere Mandanten die Differenz holt und Sie als Partnerbetrieb dabei eng einbindet. Schnelle Erreichbarkeit, klare Einschätzung, Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Fünf Gründe, warum Partnerbetriebe gerne mit uns arbeiten.
Direkter Draht
Kein Call-Center, kein Sachbearbeiter-Karussell. Sie erreichen die Anwältin, die Ihren Fall führt — auch außerhalb der Bürozeiten.
Verkehrsrechts-DNA
Wir kennen die Tricks der Versicherer — von HUK-Tabelle bis ControlExpert. Das spart Argumentationszeit.
Wirtschaftlich denken
Wir empfehlen, was sich rechnet — und sagen ehrlich, wenn ein Verfahren wirtschaftlich nicht lohnt.
Mehrsprachig
Beratung in Deutsch, Englisch und Farsi — wichtig für Mandate mit internationalem Hintergrund.
Updates inklusive
Regelmäßig kompakte Updates zur aktuellen BGH-Rechtsprechung — kostenfrei für Partnerbetriebe.
Vier Zielgruppen, ein Ansatz.
Kfz-Sachverständige
Sie schreiben nach BVSK / JVEG ab, der Versicherer kürzt. Wir setzen die Differenz durch — gerichtlich oder außergerichtlich.
- Durchsetzung restlicher Gutachterkosten gegen Haftpflichtversicherer
- Prüfung Ihrer Honorar- und Abtretungsformulare auf BGH-Konformität
- Argumentation gegen Zürich-, HUK- und Allianz-typische Kürzungsmuster
- Geltendmachung aus abgetretenem Recht (erfüllungshalber)
Werkstätten & Karosseriebetriebe
UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung, Stundensätze — täglich werden seriöse Reparaturkosten klein gerechnet. Wir holen sie zurück.
- Durchsetzung gekürzter Reparaturkosten
- Werkstattrisiko-Argumentation nach BGH (VI ZR 253/22 ff.)
- Forderungsmanagement bei offenen Rechnungen aus Unfallschäden
- Begleitung bei strittigen Großschäden und Totalschadensfällen
Autohäuser & Händler
Gewährleistung, Diesel-Skandal, Vorschäden, Leasingrückgabe — wir verteidigen seriöse Händler gegen unberechtigte Rücktritts- und Schadensersatzbegehren.
- Abwehr unberechtigter Rücktritte und Mängelrügen
- AGB-Prüfung Ihrer Verkaufs- und Werkstattbedingungen
- Streit um Beschaffenheitsvereinbarungen, Vorschäden, Tachostände
- Beratung bei Leasing- und Finanzierungs-Konstellationen
Mietwagenunternehmen
Mietwagenkosten werden besonders aggressiv gekürzt — Schwacke vs. Fraunhofer, Klassen-Korrekturen, Eigenersparnis. Wir kennen jede Position.
- Durchsetzung tatsächlich ortsüblicher Tarife
- Argumentation gegen pauschale Klassenrückstufungen
- Geltendmachung aus abgetretenem Recht
- Streit über Mietdauer, Standzeiten, Zubehör (Navi, Winterreifen)
Diese Kürzungen sehen Sie täglich — und sind angreifbar.
Ein systematischer Überblick. Klicken Sie auf eine Kürzung, um Details und Argumentationslinie zu sehen.
Sachverständigenkosten — Grundhonorar
01
Versicherer berufen sich auf interne Honorartabellen (etwa „HUK-Tabelle") oder behaupten Überhöhung gegenüber BVSK. Beides nicht tragfähig. Maßgeblich ist die BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO (BGH VI ZR 137/22). Geringe Überschreitungen des HB-V-Korridors sind unschädlich.
Sachverständigenkosten — Nebenkosten
02
Foto-, Schreib-, Fahrt- und Portokosten werden mit der Behauptung gekürzt, sie seien „in den Gemeinkosten enthalten". Diese Argumentation wird zurückgewiesen, sofern die Einzelpositionen JVEG-nah bemessen sind.
„Zeitaufwandmodell" der Versicherer
03
Manche Versicherer ersetzen die wertabhängige Abrechnung durch ein fiktives Zeitmodell mit der Behauptung, der Sachverständige sei nicht VDI-/DAkkS-akkreditiert. Rechtlich nicht haltbar: Weder BGB noch BGH verlangen eine Zertifizierung als Erstattungsvoraussetzung.
Stundenverrechnungssätze Markenwerkstatt
04
Nach ständiger BGH-Rechtsprechung darf der Geschädigte grundsätzlich auf eine Markenwerkstatt abstellen. Ein Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt ist nur zumutbar, wenn diese gleichwertig ist und keine besonderen Umstände entgegenstehen (Neuwagen, lückenloses Scheckheft).
UPE-Aufschläge, Verbringung, Beilackierung
05
Bei konkreter Abrechnung mit Reparatur in Fachwerkstatt greift das Werkstattrisiko: Detailkürzungen sind unzulässig (BGH VI ZR 253/22 ff.). Prüfberichte externer Dienstleister sind kein tauglicher Beweis gegen die Werkstattrechnung.
Mietwagenkosten — Schwacke vs. Fraunhofer
06
Versicherer rechnen meist nach Fraunhofer ab — der niedrigeren Tabelle. BGH lässt aber beide Tabellen als Schätzgrundlage zu, auch arithmetische Mittel sind anerkannt. Versicherer-Kürzungen auf Schwacke sind angreifbar.
Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert
07
Die merkantile Wertminderung gehört zum erstattungsfähigen Schaden. Beim Restwert gilt: maßgeblich ist der lokale Markt, nicht überregionale Internet-Restwertbörsen, sofern der Geschädigte den Wagen vor Ort verkauft. Nutzungsausfall wird nach Sanden/Danner/Küppersbusch geschätzt.
Abtretungsklauseln — was wirksam bleibt
08
Intransparente Abtretungsklauseln sind nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam (BGH VI ZR 137/22). Wirksam ist eine klar als „erfüllungshalber" bezeichnete Abtretung mit Pflicht zur Rückabtretung und transparenten Rückgriffsvoraussetzungen (BGH VI ZR 230/22).
Die BGH-Linie, auf die wir uns berufen.
BVSK als Schätzgrundlage; intransparente Abtretung unwirksam
BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage. Geringfügige Überschreitungen des HB-V-Korridors unschädlich. Intransparente Abtretungsklauseln nach § 307 BGB unwirksam.
Abtretung erfüllungshalber bleibt wirksam
Abtretung erfüllungshalber an Sachverständige bzw. Verrechnungsstellen wirksam, wenn klar geregelt: Geschädigter erst nach erfolgloser Anspruchsdurchsetzung und Rückabtretung in Anspruch.
Werkstattrisiko gilt auch für Sachverständigenkosten
Übertragung auf Privatgutachter: Interne Überhöhungen fallen in die Sphäre des Schädigers. Geschädigter darf auf Seriosität des SV vertrauen.
Werkstattrisiko — Leitentscheidung 2024
Werkstattrisiko liegt beim Schädiger. Auch nicht durchgeführte Reparaturschritte ersatzfähig, wenn nicht erkennbar. Bei unbezahlter Rechnung: Zahlung an Werkstatt Zug um Zug gegen Abtretung.
Werkstatt als Zessionar trägt Risiko selbst
Klagt die Werkstatt aus abgetretenem Recht, gilt das Werkstattrisiko nicht. Zessionar muss Erforderlichkeit voll darlegen und beweisen.
Subjektbezogene Schadensbetrachtung
Maßstab ist nicht der billigste Anbieter, sondern was ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter in seiner konkreten Lage für erforderlich halten durfte.
Sieben Hinweise nach jedem Schadenfall.
Die häufigsten Fehler passieren in den ersten 48 Stunden — beim Telefonat mit der gegnerischen Versicherung, beim Unterschreiben einer Abtretung oder bei der Wahl des Sachverständigen.
Verhaltensregeln nach einem Verkehrsunfall
- Nicht vorschnell mit der gegnerischen Versicherung telefonieren — Gespräche werden dokumentiert und gegen den Geschädigten verwendet.
- Keine Abtretungserklärungen oder Verzichtserklärungen ungeprüft unterschreiben.
- Einen unabhängigen Sachverständigen wählen — kein „Hausgutachter" der gegnerischen Versicherung.
- Reparaturrechnung, Gutachten und alle Korrespondenz vollständig sichern.
- Kürzungsschreiben nicht akzeptieren, sondern unverzüglich prüfen lassen.
- Fotos vom Unfallort, dem beschädigten Fahrzeug und ggf. Verletzungen aufbewahren.
- Bei Streit mit der Versicherung frühzeitig anwaltliche Unterstützung einholen.
Werden Sie Partner von just law.
Schicken Sie uns eine kurze Nachricht. Wir melden uns innerhalb von 24–48 Stunden bei Ihnen — telefonisch oder per E-Mail. Auch eine konkrete laufende Kürzung können wir sofort übernehmen, ohne formelles Onboarding.