Allgemeines Zivilrecht.
Vom mangelhaften Gebrauchtwagen bis zur offenen Forderung, von der Produkthaftung bis zur Versicherungsstreitigkeit: Wenn ein Geschäft nicht so läuft wie vereinbart, beginnt unsere Arbeit. Pragmatisch, wo möglich – konsequent, wo nötig.
Zivilrecht mit
Schwerpunkt Kaufrecht.
Ein besonderer Fokus unserer zivilrechtlichen Arbeit liegt beim Fahrzeugkaufrecht – der Schnittstelle aus BGB-Kaufrecht, technischen Sachverhalten und Produkthaftung. Dazu gehören Sachmängel beim Gebraucht- oder Neuwagen, Tachomanipulation, arglistig verschwiegene Unfallvorgeschichte und die Abgrenzung Privat- vs. Händlerkauf.
Darüber hinaus beraten wir bei klassischen zivilrechtlichen Themen: Forderungsdurchsetzung, Versicherungsrecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, Produkthaftung sowie Mängelrechte bei anderen Vertragsgegenständen. Rechtsanwältin Pardis Mousavi Tabar führt die zivilrechtlichen Mandate persönlich.
Wobei wir konkret
unterstützen.
Gebrauchtwagen mit Mangel
Motorschaden, Getriebe, Unfallvorgeschichte, manipulierter Tacho, zugesicherte Eigenschaften. Wir prüfen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz – und rechnen nach, was sich tatsächlich lohnt.
Zum SchwerpunktthemaMängel & Gewährleistung
Vom Küchenkauf bis zum Maschinenkauf: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz. Wir setzen Fristen, erklären Erklärungen und führen Verhandlungen – außergerichtlich wie gerichtlich.
Mangelfall besprechenFehlerhafte Produkte
Wenn ein Produkt Personen verletzt oder andere Sachen beschädigt, haftet der Hersteller nach ProdHaftG – verschuldensunabhängig. Wir prüfen Ansprüche aus Produkthaftung und setzen sie gegen Hersteller oder Händler durch.
Fall prüfen lassenSchmerzensgeld & Ersatz
Bei Körperverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Sachschäden setzen wir Schadensersatz und Schmerzensgeld durch. Grundlage: Anspruchsprüfung, Schadensberechnung, Beweissicherung.
Anspruch berechnenOffene Rechnungen
Mahnbescheid, Klage, Zwangsvollstreckung: Für Unternehmen und Privatpersonen treiben wir offene Forderungen durch – strukturiert, effizient und mit Blick auf die Werthaltigkeit der Forderung.
Forderung übergebenLeistungskürzungen & Deckung
Wenn Ihre Versicherung Leistungen kürzt, nicht oder nur schleppend reguliert: Wir prüfen Bedingungen, Obliegenheiten und Ausschlüsse – und setzen die zustehende Leistung durch.
Deckung prüfenMangel beim
Fahrzeugkauf.
Ein Gebrauchtwagen mit Motorschaden, ein Neuwagen mit wiederkehrenden Elektronikfehlern, eine verschwiegene Unfallvorgeschichte – Fahrzeugkauf ist einer der häufigsten Anlässe für zivilrechtliche Streitigkeiten. Die juristische Bewertung hängt entscheidend davon ab, von wem Sie das Fahrzeug gekauft haben.
Privatkauf vs. Kauf vom Händler
Beim Kauf vom gewerblichen Händler gelten die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB). Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre und kann beim Kauf gebrauchter Fahrzeuge auf mindestens ein Jahr verkürzt werden. Die gesetzliche Beweislastumkehr hilft Verbrauchern in den ersten zwölf Monaten: Zeigt sich in dieser Zeit ein Mangel, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war.
Beim Privatkauf dagegen wird die Gewährleistung regelmäßig per Klausel ausgeschlossen („gekauft wie gesehen“). Ein solcher Ausschluss ist wirksam – es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder für beschaffene Eigenschaften eine Garantie übernommen. Genau hier liegen die häufigsten Ansatzpunkte.
Wichtig zu wissen
Arglist muss beweisen werden. Indizien sind: Verkäufer war Fachmann, Kilometerstand passt nicht zu Fahrzeugzustand, Reparaturhistorie im Serviceheft widerspricht der Auskunft, Werkstattrechnungen belegen verschwiegene Schäden. Wir arbeiten mit Sachverständigen, die diesen Nachweis führen.
Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
Liegt ein relevanter Sachmangel vor und ist eine Frist zur Nacherfüllung fruchtlos abgelaufen (oder entbehrlich), haben Sie drei Haupt-Handlungsoptionen:
- Rücktritt – Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer wird abgezogen.
- Minderung – Herabsetzung des Kaufpreises im Verhältnis des Mangelwerts; Sie behalten das Fahrzeug.
- Schadensersatz – z. B. für Gutachterkosten, Abschleppen, Mietwagen; häufig neben Rücktritt oder Minderung.
Tachomanipulation & Unfallfreiheit
Zwei Klassiker: Ein im Inserat als „unfallfrei“ bezeichnetes Fahrzeug, das ausweislich Reparaturhistorie mehrfach verunfallt war. Oder ein zurückgedrehter Tacho, der sich durch Diagnosedaten nachweisen lässt. Beide Fälle führen nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig zu einem arglistigen Verschweigen: Der Ausschluss der Gewährleistung greift nicht, und es besteht sogar ein Anspruch auf Schadensersatz über den Kaufpreis hinaus.
Sie vermuten einen versteckten Mangel?
Wir prüfen Kaufvertrag, Inserat und technische Unterlagen und rechnen aus, was wirtschaftlich sinnvoll ist.
Antworten auf das,
was am häufigsten kommt.
Wie lange kann ich einen Mangel beim Händler geltend machen?
Beim Kauf vom Händler gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Übergabe. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann diese Frist durch AGB auf ein Jahr verkürzt werden – nicht weniger. Innerhalb der ersten zwölf Monate greift zu Ihren Gunsten die Beweislastumkehr (§ 477 BGB).
Gilt „gekauft wie gesehen" wirklich absolut?
Nein. Der Ausschluss der Gewährleistung ist nur für den erkennbaren, besichtigten Zustand wirksam. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei zugesicherten Eigenschaften oder bei Eigenschaften, die der Verkäufer im Inserat beschrieben hat, greift er nicht. Auch ein Ausschluss in einem gewerblichen Kontext unterliegt strengen Schranken.
Muss ich dem Händler zuerst die Reparatur anbieten?
Grundsätzlich ja – § 439 BGB sieht den Vorrang der Nacherfüllung vor. Sie müssen dem Verkäufer also eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung setzen. Erst wenn diese Frist fruchtlos abläuft, wird der Weg zu Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz frei. In Ausnahmefällen (Unzumutbarkeit, ernsthafte endgültige Verweigerung) ist die Fristsetzung entbehrlich.
Lohnt sich ein Rücktritt bei einem günstigen Gebrauchtwagen?
Nicht immer. Vom Kaufpreis wird beim Rücktritt eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer abgezogen. Bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung kann diese Entschädigung spürbar ins Gewicht fallen. Wir rechnen Ihnen das vor der Erklärung durch – damit Sie entscheiden können, ob Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz wirtschaftlich das bessere Instrument ist.
Was kostet die anwaltliche Beratung im Zivilrecht?
Die gesetzliche Gebühr richtet sich nach dem RVG und orientiert sich am Gegenstandswert (also Ihrem wirtschaftlichen Interesse). Alternativ vereinbaren wir Honorar auf Stundenbasis oder eine Pauschale. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung – wir klären das vor Beauftragung und holen die Deckungszusage ein.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Kaufvertrag, Inserat oder Screenshot des Angebots, Kommunikation mit dem Verkäufer (E-Mails, Chats), Serviceheft und Wartungsnachweise, Gutachten oder Werkstattrechnungen, Fotos. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser unsere erste Einschätzung.
Vom Sachverhalt
zur Lösung.
Sachverhalt & Bewertung
Wir erfassen den Sachverhalt, sichten Unterlagen und prüfen Anspruchsgrundlagen – mit realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Außergerichtlich klären
Wir treten an die Gegenseite heran, setzen Fristen und verhandeln. In vielen Fällen lässt sich auf diesem Weg eine tragfähige Lösung erreichen.
Gerichtlich durchsetzen
Kommt es zum Prozess, vertreten wir Sie konsequent. Unsere Schriftsätze sind sorgfältig – und wir wissen, wann ein Vergleich dem Urteil vorzuziehen ist.
Erzählen Sie uns
davon.
Egal ob Kaufvertragsstreit, offene Forderung, Versicherungssache oder Schadensersatz – wir prüfen Ihre Ausgangslage ehrlich und sagen Ihnen, ob sich eine anwaltliche Vertretung lohnt. Viele Fälle lassen sich schon mit dem richtigen Schreiben zur Gegenseite lösen.