Verkehrsrecht.
Ein Unfall ist selten ein juristisches Problem – bis man es mit der gegnerischen Versicherung zu tun bekommt. Spätestens dann lohnt sich anwaltliche Unterstützung. Zahlenmäßig fast immer auch für Sie selbst.
Die vollständige
Unfallregulierung.
Wir vertreten Geschädigte bei allen Fragen rund um den Verkehrsunfall – von der ersten Meldung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung bis zur gerichtlichen Durchsetzung restlicher Ansprüche. Dabei arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen und Werkstätten zusammen.
Typischer Ablauf: Wir nehmen den Fall auf, beauftragen bei Bedarf einen freien Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens, kommunizieren mit der Versicherung und setzen alle ersatzfähigen Schadenspositionen durch. Bei unberechtigten Kürzungen klären wir, ob eine gütliche Einigung tragfähig ist – oder der Klageweg.
Wobei wir konkret
unterstützen.
Schadensersatz nach Unfall
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten, Abschleppen, Unkostenpauschale – wir machen den gesamten Schaden geltend, nicht nur den offensichtlichen.
Fiktive Abrechnung im DetailStreit um den Unfallhergang
Parkplatzunfälle, Auffahrunfälle, Abbiegevorgänge: Ob die Haftung bei 100 %, 50 % oder 0 % liegt, entscheidet sich oft an einzelnen Tatsachen. Wir ordnen sie und argumentieren sie aus.
Zum RatgeberSchmerzensgeld & Verdienstausfall
Bei HWS-Verletzungen, Frakturen oder länger andauernden Beschwerden geht es neben dem Schmerzensgeld häufig um Verdienstausfall, Haushaltsführungs- und Heilbehandlungskosten.
Fall schildernPrüfberichte der Versicherung
Versicherer kürzen regelmäßig Stundenverrechnungssätze, Sachverständigenkosten oder Mietwagenpositionen. Wir prüfen Zeile für Zeile, was rechtlich tragfähig ist – und was nicht.
Mehr erfahren130 %-Grenze & Restwert
Wiederbeschaffungswert, Restwert, 130 %-Regel: Bei Totalschäden entscheidet die richtige Bewertungsmethode über mehrere tausend Euro. Wir bringen sie auf den Tisch.
Zum RatgeberBesonderheiten beim Leasingfahrzeug
Beim Leasing- oder finanzierten Fahrzeug greifen besondere Konstellationen – Prozessstandschaft, Restwertabrechnung, Ablösung. Wir kennen die Details und klären sie mit Leasinggeber und Versicherung.
Fall besprechenFiktive oder konkrete
Abrechnung?
Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie wählen, ob Sie den Schaden konkret abrechnen – also auf Basis der tatsächlichen Reparaturrechnung – oder fiktiv auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. Dieses Wahlrecht beruht auf § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB und gibt Ihnen eine echte Gestaltungsmöglichkeit.
Fiktive Abrechnung
Bei der fiktiven Abrechnung rechnet die Versicherung die Reparaturkosten netto aus – so, wie sie im Gutachten kalkuliert wurden. Sie müssen das Fahrzeug nicht reparieren lassen und sind nicht verpflichtet, Rechnungen vorzulegen. Der Bundesgerichtshof hat diese Position 2025 ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 28.01.2025, VI ZR 300/24).
Wichtig zu wissen
Die Umsatzsteuer ist bei fiktiver Abrechnung nur ersatzfähig, wenn sie tatsächlich anfällt. Mietwagen und Verdienstausfall werden nicht fiktiv abgerechnet, sondern nur gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten.
Konkrete Abrechnung
Bei der konkreten Abrechnung werden die tatsächlichen Aufwendungen ersetzt – Reparaturrechnung, Mietwagenkosten, Ersatzbeschaffung. Diese Variante lohnt sich häufig dann, wenn die Reparaturkosten im Gutachten niedriger ausfallen als in der Rechnung oder die Umsatzsteuer relevant ist.
Kombinieren geht nicht
Fiktive und konkrete Abrechnung lassen sich nicht frei kombinieren. Der BGH hat mit Urteil vom 05.04.2022 (VI ZR 7/21) klargestellt, dass das sogenannte „Rosinenpicken" gegen das Bereicherungsverbot verstößt. Welche Variante die richtige ist, prüfen wir im Einzelfall – und treffen die Entscheidung gemeinsam mit Ihnen.
Sie haben ein konkretes Unfallereignis?
Schildern Sie uns den Hergang – wir prüfen die Erfolgsaussichten.
Antworten auf das,
was am häufigsten kommt.
Muss ich meine Versicherung auch informieren, wenn ich nicht schuld bin?
Ja. Unabhängig von der Schuldfrage sind Sie gegenüber Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung anzeigepflichtig – in der Regel innerhalb einer Woche. Wenn Sie eine Kaskoversicherung oder Rechtsschutzversicherung haben, sollten auch diese frühzeitig informiert werden.
Wer trägt die Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten im Rahmen ihrer Einstandspflicht.
Bei unklarer Haftung oder Teilschuld hilft häufig eine Rechtsschutzversicherung. Wir prüfen für Sie, ob Deckungsschutz besteht, und holen die Deckungszusage ein.
Kann ich die Werkstatt selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, eine Werkstatt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Sie nur unter engen Voraussetzungen auf eine günstigere Werkstatt verweisen – und nur, wenn diese nachweislich gleichwertig und für Sie zumutbar erreichbar ist.
Brauche ich einen eigenen Sachverständigen?
Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze (nach überwiegender Rechtsprechung etwa ab 1.000 Euro) dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten gehören zum ersatzfähigen Schaden. Auf eigene Faust sollten Sie kein Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren – deren Sachverständige sind nicht unabhängig von ihr.
Was tun, wenn die Versicherung nur teilweise zahlt?
Kürzungen sind einer der häufigsten Anlässe, aus denen Mandanten zu uns kommen. Wir prüfen den Prüfbericht der Versicherung Position für Position und setzen begründete Ansprüche – außergerichtlich oder notfalls gerichtlich – durch. In vielen Fällen lässt sich die volle Zahlung noch erreichen.
Wie lange dauert eine Unfallregulierung?
Bei klaren Haftungslagen ist die Regulierung häufig innerhalb von vier bis acht Wochen abgeschlossen. Bei streitiger Haftung, Personenschäden oder Gutachterstreit kann sich das Verfahren deutlich länger hinziehen. Wir informieren Sie laufend über den Stand und rechnen offen über realistische Zeiträume.
So übernehmen wir Ihre
Unfallregulierung.
Unfallfragebogen
Sie füllen unseren digitalen Fragebogen aus oder schildern den Unfall direkt – inklusive Angaben zu Beteiligten, Versicherung und Unfallhergang.
Ersteinschätzung
Wir prüfen die Unterlagen, klären die Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.
Regulierung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung, beauftragen bei Bedarf Sachverständige und führen – wo nötig – den Rechtsstreit.
Lassen Sie uns
den Fall einschätzen.
Die erste Einschätzung ist kostenfrei. Wir prüfen, ob eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist, klären die Kostenfrage und übernehmen auf Wunsch die gesamte Regulierung. Bundesweit, digital, ohne persönlichen Termin in München nötig.