Verkehrsrecht
Zehn Dinge, die sich nach einem Unfall wirklich auszahlen.
Thema 1 · Sofort nach dem Unfall
Die meisten Unfälle sind kleinere Blechschäden. Trotzdem entscheiden oft die ersten Minuten und Tage darüber, wie viel vom Schaden am Ende tatsächlich reguliert wird. Zehn Punkte, an die wir bei jedem Mandat zuerst denken – und die auch ohne Anwältin schon hilfreich sind.
- Unfallstelle sichern, Polizei rufen. Bei Personenschaden oder unklarer Haftung: immer Polizei rufen. Bei größerem Sachschaden empfehlenswert. Das Protokoll ist später ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Haftungsverteilung.
- Personendaten aller Beteiligten notieren. Namen, Adressen, Telefonnummern, Versicherungen und Kennzeichen. Auch Zeuginnen und Zeugen. Ohne Zeugen ist eine Haftungsverteilung später oft nur schwer zu belegen.
- Fotos machen. Endstellungen, Schäden aus allen Perspektiven, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Lichtverhältnisse. Lieber zu viel als zu wenig. Fotos entscheiden im Streit häufig mehr als Aussagen.
- Nichts unterschreiben. Vor Ort akzeptierte „Einverständniserklärungen“ oder Schuldanerkenntnisse können spätere Ansprüche massiv erschweren. Auch wenn der Druck groß ist: ruhig ablehnen.
- Eigene Versicherung informieren. Unabhängig von der Schuldfrage besteht eine Anzeigepflicht – meist innerhalb einer Woche. Auch die Kasko- und Rechtsschutzversicherung sollten informiert werden.
- Eigenes Gutachten einholen. Ab Schäden von etwa 1.000 € dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall.
- Arzt aufsuchen. Auch bei vermeintlich leichten Beschwerden. HWS-Verletzungen zeigen sich häufig erst Stunden später. Ohne zeitnahe ärztliche Dokumentation ist Schmerzensgeld oft schwer durchsetzbar.
- Werkstatt frei wählen. Sie müssen nicht zur „Partnerwerkstatt“ der gegnerischen Versicherung. Eine Verweisung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
- Nicht alles an die Versicherung schicken. Die gegnerische Haftpflicht ist nicht Ihre Vertragspartnerin – sie vertritt die Interessen des Unfallgegners. Was Sie dort reingeben, lässt sich schwer zurückholen.
- Frühzeitig zur Anwältin. Die Anwaltskosten gehören beim unverschuldeten Unfall zum ersatzfähigen Schaden. Wer früh kommt, verhindert Fehler – später lässt sich vieles nicht mehr reparieren.
„Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nicht neutral.
Sie vertritt die Gegenseite.“
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