Verkehrsrecht
Prüfberichte richtig lesen – und widerlegen.
Thema 4 · Kürzungen der Versicherung
Versicherer lassen regelmäßig Prüfberichte erstellen und kürzen einzelne Schadenspositionen. Typische Kürzungsgründe:
- Stundenverrechnungssätze. Die Versicherung bietet einen günstigeren Satz einer „gleichwertigen“ Werkstatt an. Eine Verweisung ist nur wirksam, wenn die Werkstatt technisch gleichwertig und zumutbar erreichbar ist.
- UPE-Zuschläge und Verbringungskosten. Im Rahmen der fiktiven Abrechnung häufig strittig, grundsätzlich aber ersatzfähig, wenn sie im Einzugsbereich des Geschädigten üblich sind.
- Sachverständigenkosten. Versicherer kürzen oft unter Hinweis auf „überhöhte Honorare“ – die Rechtsprechung lässt dem Geschädigten aber eine erhebliche Spannbreite.
- Mietwagenkosten. Nach ständiger Rechtsprechung in der Regel eine Klasse niedriger als das beschädigte Fahrzeug.
- Nutzungsausfall. Ersatzfähig bei Eigennutzung, gestaffelt nach Fahrzeugklasse (Schwacke-Tabelle).
- Unkostenpauschale. Pauschal 25 bis 30 € für Telefonate, Porto, Fahrten.
VI ZR 67/06
Der Geschädigte ist kein Ökonom
Der BGH hat mehrfach entschieden, dass der Geschädigte nicht verpflichtet ist, vor der Beauftragung eines Sachverständigen Angebote einzuholen oder Kosten zu vergleichen.
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