Das Urteil ist da – jetzt kommt das Geld.
Thema 14 · Vollstreckung
Ein Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) ist noch kein Geld auf dem Konto. Wenn der Schuldner trotz Titels nicht zahlt, folgt die Zwangsvollstreckung. Sie ist rechtlich stark – aber nur so erfolgreich, wie der Schuldner auch etwas hat.
Die wichtigsten Vollstreckungsinstrumente
- Kontopfändung. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über das Vollstreckungsgericht. Schnell und effektiv, wenn das Konto bekannt ist.
- Lohnpfändung. Bei bekanntem Arbeitgeber wirksam – Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO beachten.
- Sachpfändung. Gerichtsvollzieher am Wohnsitz. Oft Druckmittel auch ohne nennenswerte pfändbare Sachen.
- Immobiliarvollstreckung. Zwangshypothek, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung – bei Eigentümern des Schuldners das stärkste Mittel.
ZPO
Die Vermögensauskunft
Zahlt der Schuldner trotz Titels nicht, können Sie über den Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft erzwingen. Der Schuldner muss dann unter Eid sein gesamtes Vermögen offenlegen – Bankkonten, Arbeitgeber, Fahrzeuge, Forderungen gegen Dritte, Immobilien.
Wer die Auskunft verweigert, riskiert Haft. Auf Basis der Auskunft können Sie gezielt pfänden – oder den Schuldner in das Schuldnerverzeichnis eintragen lassen.
Was wir für Sie tun
- Überprüfung und Optimierung von Rechnungsvorlagen – damit Verzug rechtssicher entsteht.
- Formulierung von Mahnschreiben – passgenau eskaliert, so dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
- Außergerichtliche Durchsetzung – ein anwaltliches Schreiben wirkt oft, wo eigene Mahnungen scheitern.
- Gerichtliches Mahnverfahren und Klage – wir übernehmen Antragsstellung, Fristenwahrung und Verfahrensführung.
- Zwangsvollstreckung – von der Pfändung über die Vermögensauskunft bis zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.
- Für Unternehmen: Forderungsmanagement als laufende Begleitung – mit abgestimmten Eskalationsstufen und klaren Abläufen.
Offene Forderungen oder Sorgen um künftige?
Wir prüfen Ihre Ausgangslage und begleiten Sie – von der rechtssicheren Rechnung bis zur Vollstreckung.
Forderungen durchsetzen
Wir prüfen Ihren Fall.
Schildern Sie uns Ihr konkretes Anliegen — wir geben Ihnen eine erste Einschätzung und informieren Sie ehrlich über Erfolgsaussichten und mögliche Kosten.