Forderungen durchsetzen

Wenn Zahlung trotzdem ausbleibt.

Thema 13 · Durchsetzung

Ignoriert der Schuldner die Mahnung, stehen drei Wege offen. Die Wahl hängt von zwei Fragen ab: Wie hoch ist die Forderung, und wie wahrscheinlich ist Widerspruch?

Drei Wege zur Durchsetzung

  1. Anwaltliches Forderungsschreiben. Oft wirksamer als jede eigene Mahnung – und rechtlich ein klarer Verzugsschaden, der dem Schuldner aufzuerlegen ist. Besonders geeignet, wenn der Schuldner zahlungsfähig, aber unwillig ist.
  2. Gerichtliches Mahnverfahren. Schneller, günstiger Weg bei unstreitigen Forderungen. Der Mahnbescheid wird automatisch ausgestellt, die Prüfung des Anspruchs erfolgt nicht. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen, ergeht nach weiteren zwei Wochen der Vollstreckungsbescheid – vollstreckbar nach ca. 4 bis 6 Wochen insgesamt.
  3. Klageweg. Bei absehbarem Widerspruch oder komplexen Sachverhalten der direkte Weg. Hier zählt gute Schriftsatztechnik und dokumentierte Beweislage. Die Entscheidung des Gerichts ist ein Vollstreckungstitel wie der Vollstreckungsbescheid.

Verjährung nicht verpassen

Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine Rechnung vom März 2023 verjährt also zum 31.12.2026. Nach Verjährung wird die Forderung zwar nicht wertlos – der Schuldner kann die Zahlung aber verweigern, und das Gericht weist die Klage ab. Zeitnah handeln ist entscheidend.

Verjährung hemmen

Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Wer im Dezember 2026 noch eine Forderung aus 2023 sichern möchte, hat mit dem gerichtlichen Mahnverfahren ein schnelles, kostengünstiges Werkzeug, um die Verjährung zu stoppen.

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