Forderungen durchsetzen

Die Mahnung – mehr als höfliche Erinnerung.

Thema 12 · Eskalation

Eine Mahnung hat zwei Funktionen: Sie erinnert den Schuldner an die Zahlung – und sie versetzt ihn rechtlich in Verzug. Ohne Verzug gibt es keine Verzugszinsen, keine Erstattung von Inkasso- oder Anwaltskosten, keine Mahnpauschale. Wer schlampig mahnt, verzichtet auf bares Geld.

„Eine wirksame Mahnung ist kein höflicher Reminder.
Sie ist ein rechtlicher Schritt – mit Folgen.“

Grundsatz im Forderungsmanagement

Was eine wirksame Mahnung enthalten muss

  1. Eindeutige Bezeichnung als Mahnung. Nicht nur „Zahlungserinnerung“ – besser ausdrücklich „1. Mahnung“ oder „Mahnung“ im Betreff.
  2. Genaue Bezeichnung der offenen Forderung. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Betrag, Fälligkeitsdatum. Keine Unschärfen.
  3. Klare Zahlungsaufforderung. „Wir fordern Sie auf, den Betrag bis zum … auf folgendes Konto zu überweisen.“
  4. Konkrete Nachfrist. Üblich sind 7 bis 14 Tage. Kurz genug, um Ernsthaftigkeit zu zeigen, lang genug, um angemessen zu sein.
  5. Ankündigung von Konsequenzen. Verzugszinsen, Verzugsschaden, anwaltliche Beauftragung, gerichtliches Mahnverfahren – was tatsächlich kommen soll.

Wie viele Mahnungen müssen es sein?

Der Mythos „drei Mahnungen vor dem Gerichtsgang“ hält sich hartnäckig – ist aber rechtlich falsch. Eine einzige wirksame Mahnung reicht aus, um Verzug zu begründen. Wer zu oft mahnt, signalisiert Zurückhaltung und gibt dem Schuldner mehr Zeit, Vermögen beiseite zu schaffen. In der Praxis empfehlen wir meist eine schriftliche Mahnung mit konkreter Fristsetzung – und dann den nächsten Schritt.

§ 288
BGB

Verzugszinsen – was Sie fordern dürfen

Bei Geldschulden schuldet der Schuldner im Verzug Zinsen. Die Höhe: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften, neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern. Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst (§ 247 BGB).

Bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung gibt es zusätzlich eine Verzugspauschale von 40 € pro Mahnvorgang (§ 288 Abs. 5 BGB).

Zugang der Mahnung sichern

Eine Mahnung wirkt nur, wenn sie zugeht. Wer im Streitfall den Zugang nicht beweisen kann, hat auch keinen wirksamen Verzug ausgelöst.

  • Einfacher Brief. Preiswert, aber im Streit nicht beweisbar.
  • Einschreiben mit Rückschein. Guter Nachweis – aber nur, wenn der Rückschein unterzeichnet zurückkommt.
  • Einwurfeinschreiben. Günstiger, Zustellbestätigung durch Zusteller.
  • Persönliche Übergabe mit Zeugen. In engen Geschäftsbeziehungen pragmatisch.
  • E-Mail mit Empfangsbestätigung. Rechtlich ausreichend bei üblicher Geschäftskommunikation – Screenshot der Empfangsbestätigung aufheben.

Wir unterstützen bei der Formulierung wirkungsvoller Mahnschreiben – passgenau für Ihren Fall, mit der richtigen Eskalationsstufe. Oft reicht ein Mahnschreiben aus einer Kanzlei, um Zahlung zu bewirken, wo drei eigene Mahnungen zuvor ignoriert wurden. Die dabei entstandenen Kosten kann der Gläubiger als Verzugsschaden vom Schuldner zurückfordern.

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