Zivil- & Kaufrecht

Tachomanipulation und verschwiegene Unfälle.

Thema 10 · Arglist nachweisen

Zwei Klassiker des Fahrzeugkaufrechts: Ein im Inserat als „unfallfrei“ beschriebenes Fahrzeug, das ausweislich der Reparaturhistorie mehrfach verunfallt war. Oder ein zurückgedrehter Tacho, der sich durch Auslesen der Diagnosedaten nachweisen lässt. Beide Fälle führen nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig zu einem arglistigen Verschweigen.

Woran Arglist erkennbar wird

  • Kilometerstand-Sprung. Serviceheft weist 180.000 km aus, Inserat sagt 95.000 km – Auslese der Fehlerspeicher zeigt den wahren Stand.
  • Reparaturhistorie in der Werkstatt. Eine Anfrage beim Vertragshändler fördert oft unterschlagene Schadenakten zu Tage.
  • Unstimmige Lackdicken. Ein Lackschichtdickenmessgerät zeigt Instandsetzungen an.
  • Fahrgestellnummer-Abfrage. HPI-Checks oder Carpass liefern dokumentierte Unfallhistorien.

Drei Rechte bei Mangel

  1. Nacherfüllung – zuerst: Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Meist mit angemessener Frist (ca. 14 Tage).
  2. Rücktritt oder Minderung – wenn die Frist fruchtlos abgelaufen ist. Rücktritt: Geld zurück gegen Fahrzeug, abzüglich Nutzungsentschädigung. Minderung: Kaufpreisreduktion bei Behalten.
  3. Schadensersatz – z. B. Gutachter-, Abschlepp-, Mietwagenkosten. Bei Arglist zusätzlich: Schadensersatz statt Leistung.

Rücktritt rechnet sich nicht immer

Bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung frisst die Nutzungsentschädigung schnell die Hälfte des Kaufpreises auf. Oft ist die Minderung wirtschaftlich attraktiver. Wir rechnen beide Szenarien durch.

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