Verkehrsrecht

Schmerzensgeld nach einem Unfall — realistische Größenordnungen.

Thema · Personenschäden

Neben dem Sachschaden am Fahrzeug vergessen viele Geschädigte ihre eigenen Verletzungen. Dabei begründen selbst scheinbar kleine Blessuren — HWS-Distorsion (umgangssprachlich „Schleudertrauma"), Prellungen, Hämatome — einen eigenständigen Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 2 BGB. Die Größenordnung hängt vor allem von Intensität und Dauer der Beschwerden ab.

Als grobe Orientierung aus der ADAC Schmerzensgeldtabelle 2025 und den Urteilen deutscher Gerichte:

Orientierungswerte
  • HWS leicht (Beschwerden wenige Tage): 300 – 700 €
  • HWS mittel (mehrere Wochen behandelt, krankgeschrieben): 700 – 2.500 €
  • Knochenbruch einfach (Arm, Rippe, Finger): 1.500 – 4.500 €
  • Komplexe Frakturen mit OP: ab 5.000 € aufwärts
  • Dauerhafte Einschränkung (Invalidität, PTBS): individuell, oft fünfstellig

Was Sie jetzt brauchen

  • Durchgehende ärztliche Dokumentation vom Unfall bis zur Genesung
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Ein Schmerztagebuch — vor allem bei länger andauernden Beschwerden
  • Belege über Behandlungskosten, Fahrten zum Arzt, Zuzahlungen

Versicherer zahlen nie das, was ein Gericht zusprechen würde. Die Differenz ist unser Mandat.

Aus der Kanzleipraxis

Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Ihnen regelmäßig eine erste Pauschale anbieten — diese liegt erfahrungsgemäß 30 bis 60 Prozent unter dem, was ein Gericht zusprechen würde. Lassen Sie deshalb die Angemessenheit des Angebots prüfen, bevor Sie unterschreiben.

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