Verkehrsrecht

Prüfbericht der Versicherung — muss ich das akzeptieren?

Thema · Prüfbericht

Nach Einreichung Ihres Sachverständigengutachtens schickt die Versicherung einen eigenen Prüfbericht — meist von ControlExpert, EUROEXPERT oder ähnlichen Dienstleistern. Dort wird Ihr Gutachten kommentiert, Positionen werden als „nicht erforderlich" markiert, am Ende steht eine deutlich niedrigere Summe.

Sie müssen einen solchen Prüfbericht nicht akzeptieren.

Was Prüfberichte rechtlich sind — und was nicht

Ein Prüfbericht der gegnerischen Seite ist eine Parteiäußerung. Er ist kein neutrales Sachverständigengutachten, sondern eine weisungsgebundene Stellungnahme im Auftrag des Versicherers. Er hat keinen höheren Beweiswert als das Gutachten Ihres unabhängigen Sachverständigen — eher das Gegenteil.

Typische Inhalte solcher Prüfberichte
  • Behauptung „nicht ortsüblicher" Stundensatz
  • Verweis auf eine günstigere „Referenzwerkstatt"
  • Streichung von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten
  • Kürzung von Beilackierung, Reinigung und Desinfektion
  • Pauschale Bemerkungen zur Wertminderung

Die richtige rechtliche Einordnung

Bei konkreter Abrechnung — also wenn Sie tatsächlich reparieren lassen — greift das Werkstattrisiko: Detailkürzungen sind im Verhältnis Geschädigter zu Schädiger unzulässig (BGH VI ZR 253/22 ff.). Der Prüfbericht läuft damit weitgehend ins Leere.

Bei fiktiver Abrechnung sind Prüfberichte zwar grundsätzlich zu beachten, aber auch hier gilt: Maßgeblich sind die Marktwerte. Die Verweisung auf eine günstigere Werkstatt ist nur zumutbar, wenn diese gleichwertig ist und keine besonderen Umstände (Neuwagen, Scheckheftpflege) entgegenstehen.

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